nein hei§t nein. Das ist jetzt Gesetz.

Am 10. November 2016 sind folgende gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten (§§ 177-179 StGB, §184i StGB):

Ein sexueller Übergriff ist dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen werden unter Strafe gestellt.

Außerdem wird mit der Reform auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person mit geringerer Strafe belegt.

Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.

  • Startseite_Nein-heisst-nein.mp3