Nein heißt nein - das ist jetzt Gesetz!
Das sagt das neue Sexual-Straf-Recht:
„Ein sexueller Übergriff an einer Person ist strafbar, wenn er gegen ihren erkennbaren Willen ausgeführt wurde“.
„Sexueller Übergriff“ bedeutet: Es ist sexuelle Gewalt passiert.
Zum Beispiel:
Jemand zwingt Sie zum Sex.
Jemand zwingt sie, sexuelle Dinge zu machen.
„Gegen den erkennbaren Willen“ bedeutet:
Eine Frau sagt: ich will mit dir keinen Sex haben!
Oder man kann sehen, dass sie es nicht will.
Was sie sagt oder was sie zeigt heißt: Nein!
Wenn eine andere Person trotzdem Sex mit ihr macht - ist das verboten.
Die andere Person kann bestraft werden.
Das ist auch neu im Gesetz:
Sexuelle Belästigung ist verboten,
zum Beispiel in der Öffentlichkeit:
auf der Straße, in der U-Bahn, in der Disco, oder im Park
Egal wo es passiert:
Niemand darf Sie gegen ihren Willen sexuell anfassen und begrapschen.
Niemand darf Sie mit Sprüchen sexuell beleidigen oder bedrängen.
Sexuelle Gewalt ist nie ok!
Das ist auch besser im neuen Gesetz:
Sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wird jetzt höher bestraft.
Frauen mit Behinderung erleben leider sehr häufig sexuelle Gewalt
Sie können sich oft nicht gut wehren.
Oder sie können nicht gut erzählen, was passiert ist.
Was ist neu?
Das stand im alten Sexual-Straf-Gesetz:
Jemand zwingt Sie zum Sex.
Aber Sie wollen das nicht.
Dann müssen Sie sich wehren.
Hat die andere Person trotzdem Sex mit Ihnen gemacht.
Dann mussten Sie sagen, wie das passiert ist.
Das steht im neuen Sexual-Straf-Gesetz:
Jemand zwingt Sie zum Sex.
Aber Sie wollen das nicht.
Dann müssen Sie sagen: Ich will nicht.
Oder Sie müssen zeigen, dass Sie es nicht wollen.
Dann muss die andere Person aufhören.
Oder sie kann bestraft werden.
Im neuen Gesetz reicht es, wenn Sie nein sagen.
Denn nein heißt nein.
Das ist auch neu: Grapschen ist verboten
Jemand fasst Sie auf der Straße an.
Jemand belästigt Sie sexuell.
Dann können Sie zur Polizei gehen.
Sie können eine Anzeige machen.
Das müssen Sie nicht sofort machen.
Sie können auch später zur Polizei gehen.
Frauen mit Behinderungen
Viele Frauen mit Behinderung werden sexuell belästigt.
Viele Frauen mit Behinderung werden zum Sex gezwungen.
Mehr als Frauen ohne Behinderung.
Das neue Gesetz sagt:
Frauen mit Behinderung müssen besonders geschützt werden.
Wenn ein Mann eine Frau mit Behinderung sexuell belästigt,
bekommt er eine besonders hohe Strafe.
Manchmal kann man sich nicht wehren
Niemand darf Sie zum Sex zwingen.
Wenn Sie jemand zum Sex zwingt, dann sind Sie nicht schuld daran.
Manchmal kann man sich nicht wehren.
Manchmal ist die Angst zu groß.
Trotzdem können Sie bei der Polizei eine Anzeige machen.
Manche Täter lügen.
Sie sagen: Ich wusste nicht, dass die Frau keinen Sex wollte.
Der Täter kann trotzdem eine Strafe bekommen.
Sexuelle Selbstbestimmung
Jeder Mann bestimmt selbst, mit wem er Sex haben möchte.
Jede Frau bestimmt selbst, mit wem sie Sex haben möchte.
Manchmal möchte man mit einer Person Sex.
Doch plötzlich möchte man nicht mehr.
Die andere Person muss dann aufhören.
Wenn die andere Person nicht aufhört, ist das eine Straftat.
Sie können die andere Person anzeigen.
Wir möchten, dass alle das neue Recht kennen.
Wie sieht es mit dem Gesetz in der Praxis aus?
Sie müssen sich gut überlegen, ob Sie eine Anzeige machen.
Die Polizei stellt Ihnen viele Fragen.
Manche Fragen sind nicht angenehm.
Sie müssen fremden Menschen sehr genau erzählen, was passiert ist.
Der Prozess dauert sehr lange.
Es dauert lange, bis der Täter eine Strafe bekommt.
Vielleicht haben Sie nicht genug Beweise für die Straftat.
Dann bekommt der Täter keine Strafe.
Das ist bestimmt sehr schlimm für Sie.
Das neue Sexual-Straf-Recht ist gut.
Trotzdem bekommen nicht alle Täter eine Strafe.
Manchmal ist es schwierig, sexuelle Gewalt zu beweisen.
Sie bekommen Hilfe bei einer Anzeige und im Prozess
Ein Anwalt oder eine Anwältin unterstützt Sie bei der Anzeige und im Prozess.
Sie können auch eine Psycho-Soziale Prozess-Begleitung beantragen.
Das ist eine Person, die Sie im Prozess gut unterstützt.
Achtung!
Das neue Gesetz gilt erst ab 10. November 2016.
Wenn Sie davor sexuelle Gewalt erlebt haben, gilt das alte Gesetz.
Sie haben ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Das heißt:
Die Frau bestimmt selbst, mit wem sie Sex haben möchte.
Niemand anders darf das bestimmen.
Auch nicht ihr Partner.
Auch nicht Kollegen oder Freunde oder Verwandte.
Nein heißt Nein.
Sonst ist es sexuelle Gewalt.
Woran merke ich, dass es Gewalt ist?
Sie merken es an Ihren Gefühlen.
Sie fühlen sich schlecht:
Sie sind vielleicht traurig oder wütend.
Oder sie schämen sich.
Oder Sie finden es eklig.
Sie wollen, dass es aufhört.
Sie dürfen sich gegen sexuelle Gewalt wehren.
Immer. Zu jeder Zeit.
Sie dürfen Hilfe holen.
Auch wenn es schon lange her ist.
Zum Beispiel:
Sie können zur Polizei gehen.
Oder Sie gehen zu jemandem, dem Sie vertrauen.
Oder Sie gehen in eine Beratungs-Stelle.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
LARA- Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*
Fuggerstr. 19, 10777 Berlin
Unsere Hotline ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 216 88 88 erreichbar
www.lara-berlin.de
Bei der Gewaltschutzambulanz können Sie ihre Verletzungen kostenlos rechtsmedizinisch dokumentieren lassen – auch ohne polizeiliche Anzeige!
Rufen Sie zur Terminvereinbarungen unter 030 - 450 570 270 an.
www.gewaltschutz-ambulanz.charite.de
Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder über die Internetwache erstatten. Sie können Sie sich auch an folgende Dienststelle wenden:
Landeskriminalamt 13 Sexualdelikte
www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-1/artikel.91534.php